Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht

Zum 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) veröffentlicht zu verschiedenen Datenschutzthemen der DSGVO sogenannte „Kurzpapiere“, die eine erste Orientierung für die Anwendung der DSGVO im praktischen Vollzug geben sollen. 

Folgende Kurzpapiere sind bislang veröffentlicht und stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

Hinweise zur Nutzung der Kurzpapiere

Die Kurzpapiere dürfen – ohne Rückfrage bei einer Aufsichtsbehörde – kommerziell und nicht kommerziell genutzt, insbesondere vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt oder auch mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden, wenn der folgende Quellenvermerk angebracht wird:

„Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)." 

Leitfaden für die PraxisEin Leitfaden Videoüberwachung durch saarländische öffentliche Stellen.pdf / 901 KB

Informationen zum HinweisschildBeispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachungpdf / 183 KB
Vollständiges InformationsblattBeispiel für ein vollständiges Informationsblatt (Aushang) nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachungpdf / 229 KB

Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO

Jeder Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter erstellen und führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten.

Dieses Verzeichnis betrifft sämtliche ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitungen sowie nicht-automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Für jede einzelne Verarbeitungstätigkeit ist eine Beschreibung nach Maßgabe des Art. 30 DSGVO anzufertigen. 

In den nachfolgenden Dokumenten erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.

Das Standard Datenschutzmodell (SDM)Eine Methode zur Datenschutzberatung und –prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele (Version 3.0)pdf / 1 MB
Das Standard Datenschutzmodell (SDM)Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele (Version 2.0b)pdf / 811 KB
The Standard Data Protection ModelA method for Data Protection advising and controlling on the basis of uniform protection goals (Version 2.0b [english version])pdf / 757 KB

EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)pdf / 663 KB
EU RichtlinieRICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung vonStraftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.pdf / 352 KB

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz können Sie unter nachfolgendem externen Link abrufen:

 https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG)

Das Saarländische Datenschutzgesetz (SDSG) können Sie unter nachfolgendem externen Link abrufen: 

 https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-DSGSL2018rahmen