Vor der Vermietung von Wohnraum erheben Vermieter:innen, Makler:innen oder Hausverwaltungen bei Mietinteressent:innen persönliche Angaben, auf deren Basis eine Entscheidung über den Vertragsabschluss getroffen werden soll. An der Beant‐ wortung der Fragen müssen Vermieter:innen ein berechtigtes Interesse haben bzw. es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind. Auf Basis einer Interessenabwägung muss das Recht der Mietinteressent:innen auf informationelle Selbstbestimmung Beachtung finden.

Die Orientierungshilfe "Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten" zeigt die wichtigsten Grundsätze auf. Für häufige Fallgestaltungen wird – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – dargestellt, was zulässig ist.