Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, in welchem Umfang dies geschieht und zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um sich mit diesen Informationen vertraut zu machen.
Datenschutzerklärung
Im Rahmen der Nutzung unseres Internetangebotes verarbeiten wir unter Umständen verschiedene Daten, die sich auf Sie als betroffene Person beziehen oder zumindest auf Sie beziehbar und damit personenbezogen sind. Die folgenden Informationen dienen dazu, Sie über Art, Umfang und Zweck der jeweiligen Verarbeitungsvorgänge zu informieren:
Verantwortliche Stelle / Datenschutzbeauftragte
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
(0681) 94781 - 0
poststelle@datenschutz.saarland.de
Unsere behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter obiger Adresse sowie per
(0681) 94781 - 43
Um auf sicherem Weg Kontakt zu unserer behördlichen Datenschutzbeauftragen herzustellen, nutzen Sie bitte nachfolgenden öffentlichen PGP-Schlüssel:
Datenverarbeitung beim Aufruf unseres Internetangebotes
Beim Aufruf unseres Internetangebotes erhalten wir keine personenbezogenen Daten, insbesondere auch nicht die Ihrem Anzeigegerät zugeordnete öffentliche IP-Adresse. Zudem setzen und verwenden wir bei der Nutzung unseres Internetangebotes auch keine Cookies auf Ihrem Anzeigegerät.
Als Transportverschlüsselung unterstützt unser Internetangebot HTTPS mit Perfect Forward Secrecy auf der Grundlage des Verschlüsselungsprotokoll TLS 1.2.
Datenverarbeitung bei Nutzung unserer Webformulare / bei direkter Kontaktaufnahme und unserer E-Mail-Adressen
Soweit Sie die von uns angebotenen Webformulare nutzen und uns darin personenbezogene Daten mitteilen bzw. Sie sich per E-Mail an uns wenden, verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Beschwerde. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ist § 4 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG).
Die zum Beispiel im Rahmen von Anfragen, Kontrollanregungen, Beschwerden und Datenpannenmeldungen erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert.
Falls die LfDI für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht zuständig sein sollte, wird Ihre Anfrage inklusive Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung an die zuständige Behörde abgegeben („Abgabe“).
Die erhobenen Daten und die Information über die Abgabe an die zuständige Behörde, sowie Anfragen und Mitteilungen einfacher Art - insbesondere solche rein informatorischer Natur -, werden für ein Jahr gespeichert.
Sämtliche Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in welchem die Bearbeitung der Beschwerde oder Anfrage abgeschlossen wird, bzw. in dem die Anfrage oder Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde abgegeben wird.
Datenverarbeitung bei Nutzung des Meldeformulars für Datenschutzbeauftragte
Soweit Sie das von uns angebotene Formular zur Meldung der Person des betrieblichen / behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO nutzen und uns darin personenbezogene Daten mitteilen, werden wir diese personenbezogenen Daten über die Person des Datenschutzbeauftragten allein zum Zweck der Führung eines Registers der Datenschutzbeauftragten im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages und für Kontaktaufnahmen im Bedarfsfalle verwenden.
Die nicht mit einem „*“ versehenen Felder sind freiwilliger Natur. Optionale Angaben, beispielsweise zu einer Kontaktperson bei der meldenden Stelle, dienen allein dem Zweck, uns Nachfragen bzgl. der im Meldeformular gemachten Angaben zu ermöglichen und werden damit lediglich für den Fall von Rückfragen weiterverarbeitet, ansonsten nach der Bearbeitung der Meldung gelöscht.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der über das Meldeformular erhobenen personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 37 Abs. 7 DSGVO. Eine Änderung / Löschung der Daten erfolgt, sobald uns seitens der verantwortlichen Stelle mitgeteilt wird, dass sich in der Person des Datenschutzbeauftragten Änderungen ergeben haben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die LfDI und ihr Personal verarbeitet.
Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offenlegen. In Betracht kommen dabei insbesondere folgende Kategorien von Empfängern: Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (z.B. im Falle der Unzuständigkeit der LfDI oder bei Verfahren der Zusammenarbeit und Kohärenz), Gerichte (z.B. bei streitigen Bußgeldverfahren) und öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen sofern es sich hierbei um die datenverarbeitende Stelle (Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter) handelt, gegen die sich ihre Beschwerde richtet. Bitte teilen Sie uns insbesondere im Hinblick auf den zuletzt genannten Fall unmittelbar mit, falls Sie eine anonyme Sachbearbeitung (d.h. keine Weitergabe an eine öffentliche oder nicht öffentliche Stelle im Rahmen der Beschwerdebearbeitung) wünschen.
In den Bereichen Online-Formulare, E-Mailservices, Internetportal und Server Housing arbeitet das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland mit folgenden Dienstleistern zusammen:
One4Vision GmbH
Residenz am Schlossgarten,
Talstraße 34 - 42
66119 Saarbrücken
Prego Services GmbH
Neugrabenweg 7
66123 Saarbrücken
IT-Diensleistungszentrum des Saarlandes
Virchowstraße 7
661119 Saarbrücken
Ihre Rechte als Betroffene/r
Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die LfDI oder ihr Personal bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.
Informationen zum Datenschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren
(Datenschutz-Hinweise gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 500 StPO i.V.m. § 55 BDSG)
I) Allgemeines & Zwecke der Verarbeitung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes (nachfolgend: LfDI) ist zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 51 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 40 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und §§ 3, 16 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG). Hierbei obliegt ihr auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die dadurch begangen werden, dass personenbezogene Daten von der verantwortlichen Stelle unrechtmäßig verarbeitet werden (Verstöße gem. Art. 83 DSGVO und anderer spezialgesetzlicher Tatbestände).
Die LfDI verarbeitet zur Wahrnehmung dieser Aufgabe personenbezogene Daten natürlicher Personen. Diese können im Rahmen der Ermittlungen zum Bußgeldverfahren auf unterschiedlichem Wege erhoben werden, etwa durch Mitteilungen von Beteiligten (Betroffene, Zeugen und Geschädigte) oder im Rahmen von Beweiserhebungen und –sicherungen. Hiervon können insbesondere Namen und Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, postalische Anschrift, Telefonnummer), aber auch jedwede andere personenbezogene Angabe im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt umfasst sein.
Die erhobenen Daten werden von der hiesigen Behörde zur Durchführung des jeweiligen Ordnungswidrigkeitenverfahrens, inklusive etwaiger gerichtlicher Verfahren, und zur Erfüllung von Dokumentations- und Archivzwecken verwendet.
II) Kontakt
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Monika Grethel
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
(0681) 94781 - 0
poststelle@datenschutz.saarland.de
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken durch die LfDI in Ihren Rechten verletzt wurden, so können Sie sich mit datenschutzrechtlicher Beschwerde (§ 60 Abs. 1 BDSG) an die behördliche Datenschutzbeauftragte unserer Behörde wenden:
Behördliche Datenschutzbeauftragte bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Anne Nilles
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
(0681) 94781 - 43
BDSB@datenschutz.saarland.de
III) Ihre Rechte
Werden von der LfDI personenbezogene Daten zu Ihrer Person anlässlich der oben näher beschriebenen Zwecke verarbeitet, so stehen Ihnen die folgenden Betroffenenrechte im jeweils gesetzlich vorgegebenen Umfang zu:
Recht auf Auskunft (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 500 Abs. 1 StPO; § 57 BDSG)
Als betroffene Person können Sie auf Antrag Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten die LfDI zu Ihnen verarbeitet. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht gegebenenfalls beschränkt sein kann. Zum Umfang des Auskunftsrechts siehe § 57 BDSG.
Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 500 Abs. 1 StPO; 58 BDSG)
Werden von der LfDI personenbezogene Daten verarbeitet,
- die nicht (mehr) zutreffend sind, so können Sie Berichtigung verlangen.
- die unvollständig sind, haben Sie ein Recht auf Vervollständigung der Datensätze.
- obwohl ihre Verarbeitung unzulässig oder für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist, so können Sie Löschung verlangen. Gleiches gilt, wenn die LfDI aus anderen Gründen zur Löschung rechtlich verpflichtet ist.
- deren Richtigkeit strittig ist, so kann eine Einschränkung der Daten verlangt werden. Die LfDI kann personenbezogene Daten statt zu löschen auch einschränken, wenn mit der Löschung schutzwürdige Interessen oder Beweiszwecke beeinträchtigt würden.
Die Geltendmachung dieser Rechte erfolgt im Regelfall unentgeltlich. Existieren begründete Zweifel an Ihrer Identität, ist hiesige Behörde dazu befugt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
IV) Dauer der Datenverarbeitung
Die Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LfDI kann nicht für jeden Fall pauschal beziffert werden. Grundsätzlich werden Daten nur so lange verarbeitet, wie dies zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Ordnungswidrigkeitenverfahrens tatsächlich erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 483 Abs. 1 StPO).
Die hierzu geführten Bußgeldakten zu natürlichen Personen werden mit Erledigung des Verfahrens unverzüglich gelöscht (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 489 Abs. 1 Nr. 1 StPO). Die Erledigung tritt mit Abschluss der Vollstreckung des rechtskräftigen Bußgeldbescheids oder dem endgültigen Erlass der festgelegten Sanktion (§ 489 Abs. 2 StPO) ein. Werden Verfahren widerruflich eingestellt, so erfolgt eine Löschung mit Eintritt der Verjährung, deren Frist im datenschutzrechtlichen Kontext regelmäßig mit drei Jahren zu beziffern ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG).
Daten, die allein zur Archivierung, Fristenkontrolle und dem Auffinden von Akten notwendig sind (Personalien, Aktenzeichen, Einleitungs- / Erledigungsdatum und Erledigungsart) werden als Vorgangsverwaltungsdaten für die Dauer von fünf Jahren nach Verfahrensabschluss im System vorgehalten.
Einzelne personenbezogene Daten aus dem Bußgeldverfahren werden darüber hinaus aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Dauer von 5 Jahren (ab Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres) in gesonderten Akten aufbewahrt. Ein Zugriff auf diese Daten zu anderen Zwecken, insbesondere zur Nutzung in künftigen Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 484 StPO), erfolgt nicht.
Soweit die LfDI gesetzlich dazu verpflichtet ist, Unterlagen einem staatlichen Archiv anzubieten, darf eine Löschung erst erfolgen, nachdem die Unterlagen entsprechend angeboten wurden.
V) Regelmäßige Empfänger personenbezogener Daten
Im Rahmen datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren bedient sich die LfDI regelmäßig der Saarländischen Landespolizeidirektion und der ihr zuzuordnenden Dienststellen als Ermittlungspersonen. In diesem Kontext werden gegebenenfalls personenbezogene Daten offengelegt.
Im Falle eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid oder wenn im Rahmen der hiesigen rechtlichen Prüfung eine Straftat offenbar wird, werden personenbezogene Daten aus Bußgeldverfahren den hierfür zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten übermittelt.