Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Seit dem 1. April 2016 ist Monika Grethel die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland. Sie leitet das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland.

Organisation

Geschäftsverteilungsplan

Dem Geschäftsverteilungsplan können Sie weitere Informationen über die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entnehmen.

  • UDZ_GVP.pdfGeschäftsverteilungsplan des Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland (Stand: 1. Februar 2024)
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Organigramm

Dem Organigramm der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie die Themenschwerpunkte und die Leiter der jeweiligen Referate entnehmen.

  • UDZ_Organigramm.pdfOrganigramm des Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland (Stand: 1. Februar 2024)
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Aufgaben

Stellung und Aufgaben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Landesbeauftragte für Datenschutz überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl bei den öffentlichen Stellen des Saarlandes als auch bei den nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz im Saarland haben, und sichert hierdurch das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Darüber hinaus nimmt sie die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit des Saarlandes wahr.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit berät die öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und zu Fragen zur Informationsfreiheit. 

Jedermann, der sich durch die Datenverarbeitung in seinen Rechten verletzt sieht, kann sich unmittelbar an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden und darf nicht deswegen benachteiligt oder gemaßregelt werden. Des Weiteren kann sich auch jeder, der sein Recht auf Informationszugang durch eine öffentliche Stelle des Saarlandes als verletzt ansieht, an die Landesbeauftragte wenden.

Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Befugnisse stehen der Landesbeauftragten umfassende Auskunfts-, Einsichts- und auch Zutrittsrechte gegenüber den ihrer Kontrolle unterliegenden Stellen zu. Stellt die Landesbeauftragte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder (technische/organisatorische) Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, so kann sie Maßnahmen zur Beseitigung anordnen. Ebenso kann die Landesbeauftragte bei Verstößen gegen das Recht auf Informationszugang dies bei den zuständigen öffentlichen Stellen beanstanden.

Zudem ist die Landesbeauftragte im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Landtag für 6 Jahre gewählt und ist diesem zugeordnet, aber in ihrer Tätigkeit unabhängig. Durch die Gründung des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland wurde eine Dienststelle geschaffen, die außerhalb der bekannten Behördenstruktur angesiedelt ist, um die Einflussnahme auf Entscheidungen zu vermeiden und den Datenschutz zu stärken. 

Weitere Datenschutzstellen im Saarland

Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen bei der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht als unabhängige Aufsichtsbehörde die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei allen öffentlichen und nicht-öffentlichen (privaten) Stellen im Saarland.

Als engagierte Rechtsreferendarinnen bzw. – referendare lernen Sie ein Spezialrechtsgebiet kennen, das im Hinblick auf die rasante Entwicklung der Informationstechnik und die damit verbundenen Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unseren Alltag immer mehr begleitet.

Sie haben insbesondere die Gelegenheit Einblick in folgende Bereiche zu erhalten:

  • Beratung von Bürgern in Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere im Hinblick auf Art, Umfang und Geltendmachung von Betroffenenrechten;
  • Beratung öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen im Hinblick auf Fragen des materiellen Datenschutzrechts;
  • Entwerfen von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben mit datenschutzrechtlichen Implikationen;
  • Durchführung anlassloser und anlassbezogener (Vor-Ort)Kontrollen;
  • Erlass von Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße;
  • Durchführung von Bußgeldverfahren.

Wenn Sie Interesse haben, schicken Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf sowie einer Zeugniskopie der ersten juristischen Staatsprüfung. Bitte geben Sie dabei auch an, in welchem Zeitraum die Ausbildung in der jeweiligen Stage stattfinden soll.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Ausschreibung: Verwaltungsstation / Wahlstation für Referendarinnen und Referendare im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes
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Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren für Stellenausschreibungen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - und der Landtag des Saarlandes gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO).

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit –
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken

Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:  

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit –
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland 
Die behördliche Datenschutzbeauftragte 

Fritz-Dobisch-Straße 12 
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 / 947 81 43 
E-Mail: bdsb@datenschutz.saarland.de 

Landtag des Saarlandes
Die/der behördliche Datenschutzbeauftragte

Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken

Tel.: 0681 / 5002 317
E-Mail: datenschutz@landtag-saar.de 

Umfang der Verantwortlichkeit

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten allein zur Durchführung einer Auswahlentscheidung. Die organisatorische Abwicklung des Bewerbungsverfahrens, die Vorbereitung der Vorstellungsgespräche und die Kommunikation mit den Bewerbern wurden nach § 16 Abs. 7 SDSG vollständig auf die Verwaltung des Landtags übertragen.

Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt für Zwecke der Durchführung des Bewerbungs- einschließlich Auswahlverfahrens. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf Artikeln 6 Absatz 1 Buchstabe b und 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes und den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.

Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn der Rechtsweg gegen eine entsprechende Entscheidung des Landtages des Saarlandes ausgeschöpft ist (Abschluss des Bewerbungsverfahrens). Im Falle Ihrer Einstellung werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnis weiterverwendet.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Benachrichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird dann jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.

Als gemeinsame Anlaufstelle für die Geltendmachung der Betroffenenrechte fungiert die für Personalangelegenheiten zuständige Abteilung des Landtags des Saarlandes:

Landtag des Saarlandes
Personalabteilung
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken

E-Mail: poststelle@landtag-saar.de

Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

Anschrift der Aufsichtsbehörde:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken.

Erreichbarkeiten:

Tel.: 0681 / 947 81 0
Fax: 0681 / 947 81 29

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

  • Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 DSGVO
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