Beschwerde / Kontrollanregung

Sie können eine Beschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Stelle bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt. Im Rahmen einer förmlichen Beschwerde ist es erforderlich, dass Sie spezifische Angaben zu Ihrer Person machen und uns nachvollziehbar darlegen, inwieweit Sie sich in Ihren eigenen Rechten verletzt sehen. Eine Beschwerde kann daher nur persönlich oder durch eine vom Beschwerdeführer bevollmächtigte Person eingereicht werden. Wir bitten Sie, uns den Sachverhalt möglichst detailliert zu schildern, und uns alle für den Sachverhalt relevanten Unterlagen – wie etwa bereits erfolgten Schriftwechsel mit dem Beschwerdegegner – vollständig zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO erhalten Sie Sachstandsinformationen zum Verfahren und werden über dessen (End-) Ergebnis informiert.

Alternativ können Sie uns auch eine reine Kontrollanregung zukommen lassen. Insoweit sind weitergehende Angaben zu Ihrer Person und Ihrer persönlichen Betroffenheit nicht zwingend erforderlich, mithin kann eine Kontrollanregung soweit gewünscht auch anonym eingereicht werden. Wir werden den Gegenstand Ihrer Kontrollanregung sodann überprüfen und die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Wir weisen darauf hin, dass Sie im Fall einer Kontrollanregung keine gesonderte Eingangsbestätigung und keine weitergehenden Sachstandsinformationen zum Verfahren erhalten.

Bitte beachten Sie abschließend, dass aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit durch uns in der Regel nur solche Eingaben bearbeitet werden können, die sich gegen Stellen richten, die im Saarland ansässig sind. Soweit Ihnen bekannt ist, dass der Beschwerdegegner in einem anderen Bundesland ansässig ist, empfehlen wir Ihnen zum Zwecke der Beschleunigung des Verfahrens, Ihre Eingabe direkt bei der Datenschutzaufsichtsbehörde ebendieses Bundeslandes einzulegen.

Eine Übersicht über alle deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/datenschutzaufsichtsbehoerden.html