Veröffentlichung des 34. Tätigkeitsberichts Datenschutz (Berichtsjahr 2025)
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Monika Grethel überreichte heute der Landtagspräsidentin Heike Winzent und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten
Jürgen Barke den 34. Tätigkeitsbericht Datenschutz für das Berichtsjahr 2025.
Zahlen und Fakten
Im zurückliegenden Berichtsjahr erreichten das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland insgesamt 1.968 schriftliche Anliegen (2024: 1.714) Dies stellt seit Geltungseintritt der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 die bisher höchste Zahl an Verfahrenseingängen dar. Während die Anzahl der Beratungen und gemeldeten Datenschutzverletzungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht auf 272 (2024: 264 Beratungsanfragen) bzw. 913 (2024: 885 gemeldete Datenschutzverletzungen) gestiegen ist, nahm die Zahl der Beschwerden betroffener Personen um etwa 39 Prozent auf 783 (2024: 565) z u (Bericht 1.1 - 1.3). Neben 13 Verwarnungen und fünf Anordnungen wurden neun Bußgeldbescheide erlassen (Bericht 1.4). Die Summe der verhängten Geldbußen beträgt 13.233,- Euro (2024: 261.000,- Euro).
Ausgewählte Themen
Die Geltendmachung des Rechts auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung stellt datenverarbeitende Stellen oftmals vor Herausforderungen. Während Beschwerden im
Berichtszeitraum wiederholt die Erfüllung von gegenüber Kreditinstituten geltend gemachten Auskunftsansprüchen zum Gegenstand hatten (Bericht 4.1), wurde obergerichtlich entschieden, in welchen Fällen das Auskunftsrecht im arbeitsrechtlichen Kontext ausgeschlossen werden kann (Bericht 4.2). Der Löwenanteil des Beschwerdevolumens hatte Videoüberwachungsmaßnahmen zum Gegenstand. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Kameraeinsätzen hängt dabei von der Herstellung hinreichender Transparenz ab (Bericht 4.5). Ein Blacklisting von Daten ehemaliger Mieterinnen und Mietern ist unter engen Voraussetzungen datenschutzrechtlich möglich (Bericht 5.2). Wenn Strafverfolgungsbehörden von privaten Stellen personenbezogene Daten begehren, können für Datenübermittlungen unterschiedliche Rahmenbedingungen gelten (Bericht 6.1). Das Grundrecht auf Datenschutz macht auch vor Gefängnismauern nicht halt (Bericht 6.3). Baby-Begrüßungsbesuche durch Mandatsträger können ein Datenschutzproblem darstellen (Bericht 7.1). Die Entsorgung von Patientendaten im Müll ist trotz aller Digitalisierungsmaßnahmen ein datenschutzrechtlicher Klassiker (Bericht 8.4).
Die dargestellten und viele weitere Themen sind im Tätigkeitsbericht abgebildet, welcher unter https://www.datenschutz.saarland.de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/taetigkeitsberichte abrufbar ist.
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