Pressemitteilung: Veröffentlichung der Tätigkeitsberichte der saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Bereiche Informationsfreiheit (Berichtszeitraum 2019/2020) und Datenschutz (Berichtszeitraum 2020)

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Monika Grethel überreichte am 14. April 2021 dem Präsidenten des Landtags Stephan Toscani und dem Ministerpräsidenten Tobias Hans den 7. Tätigkeitsbericht für den Bereich der Informationsfreiheit für den Berichtszeitraum 2019/2020 sowie den 29. Tätigkeitsbericht für den Bereich Datenschutz für das Jahr 2020. In dem heutigen Pressegespräch wurden die beiden Tätigkeitsberichte der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der im zweijährigen Turnus zu erstellende Tätigkeitsbericht für den Bereich der Informationsfreiheit wurde dabei erstmals getrennt von dem Jahresbericht für den Bereich Datenschutz veröffentlicht. Damit soll auch der Bedeutung der Informationsfreiheit Rechnung getragen werden, welche sich in einer zunehmenden Anzahl von Beratungsersuchen informationspflichtiger Stellen und von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihrem Recht auf Informationszugang verletzt sehen, widerspiegelt (Kapitel 2). Im Jahr 2019 war der Tätigkeitsbereich der Informationsfreiheit vor allem von der 37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die unter saarländischem Vorsitz in Saarbrücken stattfand, geprägt. Der von der Konferenz verabschiedeten Entschließung zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters (Kapitel 6) steht mittlerweile ein Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag gegenüber.

Im Bereich des Datenschutzes lag der Schwerpunkt der Tätigkeit im Berichtszeitraum auf den verschiedensten datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um das Pandemiegeschehen (Kapitel 2). Neben der Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung brachte die pandemiebedingte Ausweitung von Home-Office beziehungsweise die Umstellung auf Distanzunterricht erhebliche Herausforderungen und zahlreiche Umsetzungsfragen mit sich (Kapitel 2.1. bis 2.5.). Über den The-menkomplex der Pandemie hinaus wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung begleitet und der datenschutzrechtlichen Kritik in zentralen Punkten Rechnung getragen (Kapitel 3.5.). Wiederholte Fälle der anlasslosen und rechtswidrigen Verarbeitung von Bonitätsdaten führten im Berichtszeitraum zur Einleitung von Bußgeldverfahren (Ka-pitel 3.17). Dass der Wunsch angebotene Neukundenrabatte abzuschöpfen wechselwilligen Strom- und Gaskunden zu einem Eintrag als sog. Bonus-Hopper in einem eigens geschaffenen Branchenpool der Auskunfteien verschaffen sollte, begegnete datenschutzrechtlicher Kritik (Kapitel 3.16).

Die dargestellten und viele weitere Themen sind in den Tätigkeitsberichten abgebildet, welche abrufbar sind unter:

https://www.datenschutz.saarland.de

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