Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24. und 25. November 2021

102. Datenschutzkonferenz – Effektiver Datenschutz durch Kooperation

Entgegen der ursprünglichen Planung als Präsenzveranstaltung fand die 102. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 24. und 25. November 2021 unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes Monika Grethel als Videokonferenz statt.

Keines der zahlreichen Treffen der DSK unter dem turnusmäßigen Vorsitz der saarländischen Datenschutzbeauftragten konnte pandemiebedingt in Präsenz veranstaltet werden. Allerdings lieferten die geänderten Rahmenbedingungen für die Diskussions- und Abstimmungsprozesse der DSK wichtige Impulse für die Intensivierung der aufsichtsbehördlichen Zusammenarbeit. Neben der bereits erfolgten Etablierung zusätzlicher verstetigter Austauschformate befasste sich die Konferenz im laufenden Jahr über den Arbeitskreis DSK 2.0 mit weiteren Potenzialen zur Fortentwicklung der DSK und des Austausches zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden. Über die Zwischenergebnisse des Arbeitskreises wurde im Rahmen der Sitzung berichtet.

Mit dem Ziel einer koordinierten Begleitung von länderübergreifenden Verbundforschungsvorhaben im Gesundheitsbereich hat die DSK die Task Force Forschungsdaten ins Leben gerufen. In ihrer Rolle als einheitlicher Ansprechpartner und Forum zur aufsichtsbehördlichen Abstimmung gewährleistet die Task Force eine flexible sowie schnelle Reaktion auf die Anliegen der Projektträger und Forschenden und garantiert eine konzertierte Anwendung datenschutzrechtlicher Parameter bei Forschungsprojekten.

Die DSK hat sich ferner zum Sachstand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beraten, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Konferenz begleitet die Umsetzung des OZG in datenschutzrechtlicher Hinsicht und steht diesbezüglich im Austausch mit dem federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).

Mit Blick auf die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes, welches die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens zur Nutzung digitaler Verwal-tungsleistungen zum Gegenstand hat, hat die DSK einen Vertreter der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder für den Lenkungskreis Registermodernisierung bestimmt. Neben einem Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begleitet der Ländervertreter die weiteren Umsetzungsmaßnahmen als beratendes Mitglied in datenschutzrechtlicher Hinsicht.

Durch den Beschluss „Zur Möglichkeit der Nichtanwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO auf ausdrücklichen Wunsch betroffener Personen“ bekräftigt die DSK, dass die für Verantwortliche bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtend zu ergreifenden technischen und organisatori-schen Maßnahmen grundsätzlich nicht durch Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO abbedungen werden können. Allenfalls kann einzelfallbezogen auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person eine Nichtanwendung vorzuhaltender, spezifischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO in Frage kommen.

Die 103. Sitzung der DSK unter dem Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird am 23. und 24. März 2022 in Bonn stattfinden.

Weitere Informationen zur Datenschutzkonferenz:

www.datenschutzkonferenz-online.de

Kontakt:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland 

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E-Mail: medien@datenschutz.saarland.de