Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 23. Juni 2022

Datenschutzkonferenz veröffentlicht FAQ zu Facebook-Fanpages

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer zweiten Zwischenkonferenz 2022 am 22. Juni eine Liste von oft gestellten datenschutzrechtlichen Fragen und den zugehörigen Antworten (FAQ) zu Facebook-Fanpages verabschiedet.

Die DSK beantwortet unter anderem, warum der Betrieb von Facebook-Fanpages datenschutzrechtlich problematisch ist und warum Verantwortliche in der aktuellen Situation den datenschutzkonformen Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht gewährleisten können. In den FAQ weist die DSK außerdem darauf hin, dass ähnliche Probleme auch für andere soziale Netzwerke und Plattformen bestehen. Urteile gibt es bisher allerdings nur zu Facebook-Fanpages.  

Die DSK betont, dass es den Aufsichtsbehörden nicht um ein generelles Verbot von Facebook-Fanpages geht, sondern um den rechtskonformen Betrieb. Ein solcher kann jedoch ohne Änderungen der Datenverarbeitung durch Facebook und dessen Mutterkonzern Meta nicht gewährleistet werden. Die genauen rechtlichen Probleme beim Betrieb einer Facebook-Fanpage hat die DSK in einem Kurzgutachten dargestellt (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/weitere_dokumente/DSK_Kurzgutachten_Facebook-Fanpages_V1_18.03.2022.pdf). Die DSK reagiert mit den Antworten auf das große Interesse aus Zivilgesellschaft und Medien. Gleichzeitig sollen beaufsichtigte Stellen schnell und verständlich über die gemeinsame Rechtsauffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden informiert werden.  

Die FAQ werden in Kürze auf der Homepage der DSK veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Datenschutzkonferenz:

www.datenschutzkonferenz-online.de

Kontakt:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail: pressestelle(at)bfdi.bund.de