Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die IFK tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung.  Der Konferenz gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder an, die ein Informationsfreiheitsgesetz oder ein vergleichbares Gesetz haben. Dies sind derzeit die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Pressemitteilung vom 28.03.2025: Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene völlig falscher Weg!

Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene völlig falscher Weg!

Erfurt, 28.03.2025

Im Rahmen der zurzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene findet sich in dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe 9 (Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz) die Forderung, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in der bisherigen Form abgeschafft werden soll. „Diese Absicht kritisieren die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) und ich als ihr Vorsitzender deutlich! Wir brauchen in diesen Zeiten nicht weniger, sondern gerade mehr Transparenz und dafür ein modernes Gesetz“, so Thüringens Informationsfreiheitsbeauftragter Tino Melzer, der in diesem Jahr IFK-Vorsitzender ist.

Das IFG hat sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluierung bewährt. Es ist in Deutschland etabliert und im demokratischen Teilhabeprozess nicht mehr wegzudenken. Nicht nur für Journalistinnen und Journalisten ist es ein wertvolles Instrument, um an Informationen zu gelangen. Auch die Bürgerinnen und Bürger nutzen ihr Recht auf Informationszugang, um sich selbst – gerade in Zeiten der Verbreitung von Fake News und gezielter Desinformation –umfassend zu informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor den von Desinformation ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland. Dass dadurch auch unbequeme Informationen ans Licht kommen und einer öffentlichen Auseinandersetzung zugänglich gemacht werden, ist Ausdruck einer starken und wehrhaften Demokratie. So kann es gelingen, Missstände aufzudecken und zu beseitigen.

Das Recht auf Informationszugang bietet nicht nur die Möglichkeit der Kontrolle, sondern trägt auch aktiv dazu bei, das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln dadurch zu stärken, dass Informationen transparent zur Verfügung gestellt werden. Auf europäischer Ebene ist es ein in Artikel 42 der Europäischen Grundrechtecharta verbrieftes Bürgerrecht. Der Bund sollte nicht hinter europäische Standards zurückfallen. „Der damals gewollte Paradigmenwechsel zur Einführung eines Bundes-IFGs würde durch den jetzigen Vorschlag zur Abschaffung einen massiven Rückschritt bedeuten!“, so Melzer.

Die IFK fordert von den Parteivorständen der CDU, CSU und SPD, den Vorschlag zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene nicht aufzugreifen. Das gilt auch für eine Ersetzung des Gesetzes durch andere, möglicherweise schwächere Auskunftsansprüche. Stattdessen ist das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem modernen Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten weiterzuentwickeln.


Tino Melzer
Vorsitzender der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
und
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
www.tlfdi.de

Handreichungen / Orientierungshilfen

Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen TransparenzportalenTransparenzportale sind digitale Plattformen, auf denen öffentlich zugänglich Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Durch Bereitstellung und Auffindbarmachen von amtlichen Informationen wird die Informationsfreiheit hin zur Transparenz weiterentwickelt.pdf / 227 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-AkteZu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 398 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-Akte (kurze Checkliste)Zu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 315 KB

Entschließungen der IFK

Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenPflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Hessen und Sachsen!pdf / 97 KB
Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenGleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!pdf / 91 KB

Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in Bonn 25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz! pdf / 120 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnKünstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!pdf / 213 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnModerne Transparenzgesetze bundesweit – für eine lebendige Demokratie!pdf / 124 KB
Entschließung der 44. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 14. Juni 2023 in BerlinDie Demokratie braucht starke Medien – Bundespressegesetz jetzt einführen!pdf / 42 KB

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielSMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!pdf / 89 KB
Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielKeine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!pdf / 71 KB

Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 Tromsø-Konvention ratifizieren und einheitlichen Mindeststandard für den Zugang zu Informationen in ganz Deutschland schaffen! pdf / 9 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 3. November 2021 Umweltinformationen: Beratungs- und Kontrollkompetenz auch auf Landesbeauftragte für Informationsfreiheit übertragen! pdf / 8 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz zeitnah umsetzen! Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber umfassend und effektiv schützen! pdf / 106 KB

Protokolle der IFK

Die Sitzungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland werden von dem Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten vorbereitet.

Zudem bietet dieser Arbeitskreis die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Probleme länderübergreifend auszutauschen.

Der Arbeitskreis tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Die Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich öffentlich und die Protokolle werden im Internet veröffentlicht.

Einladungen / Tagesordnungen (AKIF)

Protokolle (AKIF)