Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene völlig falscher Weg!
Erfurt, 28.03.2025
Im Rahmen der zurzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene findet sich in dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe 9 (Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz) die Forderung, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in der bisherigen Form abgeschafft werden soll. „Diese Absicht kritisieren die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) und ich als ihr Vorsitzender deutlich! Wir brauchen in diesen Zeiten nicht weniger, sondern gerade mehr Transparenz und dafür ein modernes Gesetz“, so Thüringens Informationsfreiheitsbeauftragter Tino Melzer, der in diesem Jahr IFK-Vorsitzender ist.
Das IFG hat sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluierung bewährt. Es ist in Deutschland etabliert und im demokratischen Teilhabeprozess nicht mehr wegzudenken. Nicht nur für Journalistinnen und Journalisten ist es ein wertvolles Instrument, um an Informationen zu gelangen. Auch die Bürgerinnen und Bürger nutzen ihr Recht auf Informationszugang, um sich selbst – gerade in Zeiten der Verbreitung von Fake News und gezielter Desinformation –umfassend zu informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor den von Desinformation ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland. Dass dadurch auch unbequeme Informationen ans Licht kommen und einer öffentlichen Auseinandersetzung zugänglich gemacht werden, ist Ausdruck einer starken und wehrhaften Demokratie. So kann es gelingen, Missstände aufzudecken und zu beseitigen.
Das Recht auf Informationszugang bietet nicht nur die Möglichkeit der Kontrolle, sondern trägt auch aktiv dazu bei, das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln dadurch zu stärken, dass Informationen transparent zur Verfügung gestellt werden. Auf europäischer Ebene ist es ein in Artikel 42 der Europäischen Grundrechtecharta verbrieftes Bürgerrecht. Der Bund sollte nicht hinter europäische Standards zurückfallen. „Der damals gewollte Paradigmenwechsel zur Einführung eines Bundes-IFGs würde durch den jetzigen Vorschlag zur Abschaffung einen massiven Rückschritt bedeuten!“, so Melzer.
Die IFK fordert von den Parteivorständen der CDU, CSU und SPD, den Vorschlag zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene nicht aufzugreifen. Das gilt auch für eine Ersetzung des Gesetzes durch andere, möglicherweise schwächere Auskunftsansprüche. Stattdessen ist das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem modernen Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten weiterzuentwickeln.
Tino Melzer
Vorsitzender der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
und
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
www.tlfdi.de
Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder (IFK)
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die IFK tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung. Der Konferenz gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder an, die ein Informationsfreiheitsgesetz oder ein vergleichbares Gesetz haben. Dies sind derzeit die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.
Pressemitteilung vom 28.03.2025: Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene völlig falscher Weg!
Handreichungen / Orientierungshilfen
Entschließungen der IFK
Protokolle der IFK
Einladungen / Tagesordnungen
Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF)
Die Sitzungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland werden von dem Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten vorbereitet.
Zudem bietet dieser Arbeitskreis die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Probleme länderübergreifend auszutauschen.
Der Arbeitskreis tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.
Die Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich öffentlich und die Protokolle werden im Internet veröffentlicht.