Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die IFK tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung.  Der Konferenz gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder an, die ein Informationsfreiheitsgesetz oder ein vergleichbares Gesetz haben. Dies sind derzeit die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Pressemitteilung vom 25.07.2024: IFK fordert "Informationsfreiheit by Design"

IFK fordert »Informationsfreiheit by Design«

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat Empfehlungen zur Erfüllung des Informationszugangsrechts herausgegeben. Mit den Hinweisen richtet sich die IFK an öffentliche Stellen, die Informationsfreiheits-/Transparenz- und Umweltinformationsgesetzen unterliegen. Die Empfehlungen folgen dem Grundsatz »Informationsfreiheit by Design«. Im Kern geht es darum, dass informationspflichtige Stellen Daten und Dokumente zuverlässig, effizient und vollständig zur Verfügung stellen können. Um dieses Ziel zu erreichen empfiehlt die IFK eine Reihe von organisatorischen und technischen Maßnahmen. Der Fokus liegt dabei auf der elektronischen Aktenführung. Damit können öffentliche Stellen ihren Verwaltungsaufwand zur Bereitstellung amtlicher Informationen verringern und Verfahren beschleunigen.

Dr. Juliane Hundert, die als Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 2024 den IFK-Vorsitz innehat, betont anlässlich der Veröffentlichung: »Durch einen transparenten Umgang mit Informationen gewinnen Behörden das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem leisten informationspflichtige Stellen damit einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung. Informationsfreiheit auf allen Ebenen festigt die Demokratie. Wie sich das in der Verwaltung am besten umsetzen lässt, hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in ihrer Handreichung ausführlich und praxisnah dargelegt.«

Über die IFK

Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Informationsfreiheits-/Transparenzbeauftragten der Länder an. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium nicht vertreten, da es dort noch kein allgemeines und voraussetzungsloses Informationszugangsrecht gibt. Die IFK tagt zweimal pro Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die IFK fasst Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Transparenz und Informationsfreiheit. Unter www.datenschutz.sachsen.de/transparenz.html sind die Positionspapiere, Protokolle und Entschließungen der IFK veröffentlicht.

Handreichungen / Orientierungshilfen

Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen TransparenzportalenTransparenzportale sind digitale Plattformen, auf denen öffentlich zugänglich Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Durch Bereitstellung und Auffindbarmachen von amtlichen Informationen wird die Informationsfreiheit hin zur Transparenz weiterentwickelt.pdf / 227 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-AkteZu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 398 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-Akte (kurze Checkliste)Zu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 315 KB

Entschließungen der IFK

Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenPflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Hessen und Sachsen!pdf / 97 KB
Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenGleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!pdf / 91 KB

Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in Bonn 25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz! pdf / 120 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnKünstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!pdf / 213 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnModerne Transparenzgesetze bundesweit – für eine lebendige Demokratie!pdf / 124 KB
Entschließung der 44. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 14. Juni 2023 in BerlinDie Demokratie braucht starke Medien – Bundespressegesetz jetzt einführen!pdf / 42 KB

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielSMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!pdf / 89 KB
Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielKeine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!pdf / 71 KB

Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 Tromsø-Konvention ratifizieren und einheitlichen Mindeststandard für den Zugang zu Informationen in ganz Deutschland schaffen! pdf / 9 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 3. November 2021 Umweltinformationen: Beratungs- und Kontrollkompetenz auch auf Landesbeauftragte für Informationsfreiheit übertragen! pdf / 8 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz zeitnah umsetzen! Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber umfassend und effektiv schützen! pdf / 106 KB

Protokolle der IFK

Die Sitzungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland werden von dem Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten vorbereitet.

Zudem bietet dieser Arbeitskreis die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Probleme länderübergreifend auszutauschen.

Der Arbeitskreis tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Die Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich öffentlich und die Protokolle werden im Internet veröffentlicht.

Einladungen / Tagesordnungen (AKIF)

Protokolle (AKIF)