Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die IFK tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung.  Der Konferenz gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder an, die ein Informationsfreiheitsgesetz oder ein vergleichbares Gesetz haben. Dies sind derzeit die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Presseinformation der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland

Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten: Freiheitsrechte verteidigen 
 

Für den 10. Juni 2026 hatte die Landesbeauftragte ihre Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern zur 50. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in die Landeshauptstadt Potsdam eingeladen. Das Treffen diente der Erörterung aktueller Fragen der Transparenz und dem Erfahrungsaustausch zur Praxis der Informationsfreiheit.

In einem Gastvortrag stellten zwei Vertreter der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Einzelheiten eines dort entwickelten Projekts zur automatisierten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen mittels Künstlicher Intelligenz vor. Hintergrund dieses sowie ähnlicher Projekte ist nicht zuletzt das Bestreben, mehr Gerichtsentscheidungen zu veröffentlichen als bisher. Die Informationsfreiheitsbeauftragten betrachten die Nutzung solcher technologischen Instrumente als Chance, der Öffentlichkeit breiteren Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen zu ermöglichen und  zugleich den Aufwand für Gerichte und Justizverwaltungen zu verringern.

Ebenfalls zu Gast war ein Richter des Verwaltungsgerichts Potsdam, der über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit referierte. Das anschließende Gespräch zeigte, dass Freiheitsrechte einerseits und das Bedürfnis nach Sicherheit andererseits stets aufs Neue abgewogen werden müssen. Dagmar Hartge:

„Wenn über Sicherheit diskutiert wird, steht die Informationsfreiheit vermehrt in der Kritik. Gerade in Zeiten zunehmender innerer und äußerer Bedrohung sollten Transparenzrechte als ein positiver Wert begriffen werden, den es zu verteidigen gilt. Sie stehen für die Freiheit des Einzelnen und für die demokratische Kontrolle der Macht.“

Bis zum Mai 2027 finden in der Bundesrepublik Deutschland sieben Landtagswahlen statt. Der Wahlausgang ist entscheidend für die Zukunft des Informationsfreiheitsrechts. Es bietet als Bürgerrecht zudem die Möglichkeit, sich im Vorfeld der eigenen Wahlentscheidung aus objektiven Quellen zu informieren. Dazu ermutigen die Informationsfreiheitsbeauftragten ausdrücklich.

Auf der Tagesordnung der Konferenz stand auch der Austausch über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. März 2026 (2 K 3/24). Das Gericht hat entschieden, dass beim Auswärtigen Amt vorhandene SMS-Nachrichten amtliche Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sind. Die Informationsfreiheitsbeauftragten sehen sich durch dieses Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Schließlich hatte die Konferenz bereits vor vier Jahren festgestellt, dass relevante behördliche Kommunikation über Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien und SMS, insbesondere von Mitgliedern der Regierung, eine amtliche Information darstellt, die in die Akte gehört, um den Informationszugang zu garantieren. Dies muss durch interne Regelungen sichergestellt werden.

Zum Hintergrund:

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz. 
 

Handreichungen / Orientierungshilfen

Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen TransparenzportalenTransparenzportale sind digitale Plattformen, auf denen öffentlich zugänglich Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Durch Bereitstellung und Auffindbarmachen von amtlichen Informationen wird die Informationsfreiheit hin zur Transparenz weiterentwickelt.pdf / 227 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-AkteZu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 398 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-Akte (kurze Checkliste)Zu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 315 KB

Entschließungen der IFK

Entschließung der 49. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 26.11.2025 in ErfurtPrivat finanzierte Forschung an Hochschulen muss transparenter werden! Erfolgreiche Forschung braucht nicht nur exzellente Köpfe, sondern auch erheblichepdf / 185 KB
Entschließung der 48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 18.06.2025 in JenaProtokolle der öffentlichen Sitzungen der Kommunalparlamente offenlegen!pdf / 8 KB

Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenPflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Hessen und Sachsen!pdf / 97 KB
Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenGleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!pdf / 91 KB

Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in Bonn 25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz! pdf / 120 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnKünstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!pdf / 213 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnModerne Transparenzgesetze bundesweit – für eine lebendige Demokratie!pdf / 124 KB
Entschließung der 44. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 14. Juni 2023 in BerlinDie Demokratie braucht starke Medien – Bundespressegesetz jetzt einführen!pdf / 42 KB

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielSMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!pdf / 89 KB
Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielKeine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!pdf / 71 KB

Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 Tromsø-Konvention ratifizieren und einheitlichen Mindeststandard für den Zugang zu Informationen in ganz Deutschland schaffen! pdf / 9 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 3. November 2021 Umweltinformationen: Beratungs- und Kontrollkompetenz auch auf Landesbeauftragte für Informationsfreiheit übertragen! pdf / 8 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz zeitnah umsetzen! Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber umfassend und effektiv schützen! pdf / 106 KB

Protokolle der IFK

Einladungen / Tagesordnungen

Die Sitzungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland werden von dem Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten vorbereitet.

Zudem bietet dieser Arbeitskreis die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Probleme länderübergreifend auszutauschen.

Der Arbeitskreis tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Die Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich öffentlich und die Protokolle werden im Internet veröffentlicht.

Einladungen / Tagesordnungen (AKIF)

Protokolle (AKIF)