Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die IFK tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung.  Der Konferenz gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder an, die ein Informationsfreiheitsgesetz oder ein vergleichbares Gesetz haben. Dies sind derzeit die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Presseinformation der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK), vom 3. Februar 2026

Informationsfreiheitsbeauftragte: Transparenz nicht unter Generalverdacht stellen

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) warnt vor politischen Kurzschlüssen, die Angriffe auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) als Vorwand nutzen, um die Informationsfreiheit pauschal als Sicherheitsrisiko zu brandmarken und auszuhöhlen.

Zweifellos kann und sollte der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung ein Anlass sein, mit dem „KRITIS-Dachgesetz“ den Schutz der Infrastruktur in Deutschland auszubauen und das Land resilienter aufzustellen. Dazu kann im Einzelfall auch eine kritische Sicht auf die Veröffentlichung von Informationen beitragen, wie dies eine aktuelle Entschließung des Deutschen Bundestages fordert. Dagmar Hartge, die den diesjährigen Vorsitz in der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland innehat, kritisiert in diesem Zusammenhang aber die oft verkürzten und pauschal artikulierten politischen Forderungen nach Einschnitten in demokratisch legitime Informationsrechte:

Der Zugang zu Informationen in einer freien, demokratischen Gesellschaft muss weiterhin die Regel bleiben, von der nur in tatsächlich erforderlichem Maße abgewichen werden sollte. Die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze in Deutschland berücksichtigen jedenfalls den Schutz der öffentlichen Sicherheit und damit der kritischen Infrastrukturen schon jetzt in ausreichender Weise. Auch in Zeiten einer sich ändernden Gefahreneinschätzung bleiben diese Vorschriften geeignet, um öffentliche Sicherheit und Transparenz im konkreten Fall in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Diese Abwägung und der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen wären erheblich gestört, wenn die Geheimhaltung künftig zum Regelfall und somit pauschal bevorzugt würde.

Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist durch eine umsichtige, den Sicherheitsinteressen Rechnung tragende Veröffentlichungspraxis im Rahmen der bestehenden allgemeinen Informations- und Transparenzgesetze bereits gewährleistet. Soweit es um die Überprüfung fachspezifischer Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Einrichtungen geht, sollte auch dies vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Veröffentlichungsgründe und einem ehrlichen Blick auf die tatsächliche Gefahrenlage erfolgen. Transparenzeinschränkungen dürfen nicht aus politischem Aktionismus
vorgenommen werden, sondern müssen stets sachlich begründbar sein.

Transparenz auf dem Gebiet der Infrastruktur ist kein Selbstzweck, sondern erfüllt wichtige Aufgaben, die gerade in Krisenzeiten an Bedeutung gewinnen. Der notwendige Aufbau resilienter Strukturen sollte im Vordergrund stehen. Öffentlich zugängliche Daten können dazu vielfach sogar beitragen.

Zum Hintergrund

Eine Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. Januar 2026 zum KRITIS-Dachgesetz sieht vor, „die Transparenz- und Informationspflichten für kritische Infrastrukturen notwendigerweise zu überprüfen, anzupassen und zu beschränken." Das Parlament fordert die Bundesregierung zudem auf, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen." Auch auf europäischer Ebene soll darauf hingewirkt werden, Veröffentlichungspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen zu reduzieren. Bereits der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. Januar 2026 stellt fest: „Wir benötigen einen Paradigmenwechsel: Weg von einer weitgehenden Transparenz in ausgewählten Bereichen der kritischen Infrastruktur hin zu einem Vorrang der Resilienz." Eine entsprechende Gesetzinitiative soll umgehend auf den Weg gebracht werden.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Verantwortlich: Sven Müller, Tel. 033203 356-0 
Kleinmachnow, 3. Februar 2026

Handreichungen / Orientierungshilfen

Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen TransparenzportalenTransparenzportale sind digitale Plattformen, auf denen öffentlich zugänglich Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Durch Bereitstellung und Auffindbarmachen von amtlichen Informationen wird die Informationsfreiheit hin zur Transparenz weiterentwickelt.pdf / 227 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-AkteZu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 398 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-Akte (kurze Checkliste)Zu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 315 KB

Entschließungen der IFK

Entschließung der 49. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 26.11.2025 in ErfurtPrivat finanzierte Forschung an Hochschulen muss transparenter werden! Erfolgreiche Forschung braucht nicht nur exzellente Köpfe, sondern auch erheblichepdf / 185 KB
Entschließung der 48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 18.06.2025 in JenaProtokolle der öffentlichen Sitzungen der Kommunalparlamente offenlegen!pdf / 8 KB

Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenPflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Hessen und Sachsen!pdf / 97 KB
Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenGleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!pdf / 91 KB

Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in Bonn 25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz! pdf / 120 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnKünstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!pdf / 213 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnModerne Transparenzgesetze bundesweit – für eine lebendige Demokratie!pdf / 124 KB
Entschließung der 44. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 14. Juni 2023 in BerlinDie Demokratie braucht starke Medien – Bundespressegesetz jetzt einführen!pdf / 42 KB

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielSMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!pdf / 89 KB
Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielKeine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!pdf / 71 KB

Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 Tromsø-Konvention ratifizieren und einheitlichen Mindeststandard für den Zugang zu Informationen in ganz Deutschland schaffen! pdf / 9 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 3. November 2021 Umweltinformationen: Beratungs- und Kontrollkompetenz auch auf Landesbeauftragte für Informationsfreiheit übertragen! pdf / 8 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz zeitnah umsetzen! Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber umfassend und effektiv schützen! pdf / 106 KB

Protokolle der IFK

Einladungen / Tagesordnungen

Die Sitzungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland werden von dem Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten vorbereitet.

Zudem bietet dieser Arbeitskreis die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Probleme länderübergreifend auszutauschen.

Der Arbeitskreis tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Die Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich öffentlich und die Protokolle werden im Internet veröffentlicht.

Einladungen / Tagesordnungen (AKIF)

Protokolle (AKIF)