Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die IFK tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung.  Der Konferenz gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder an, die ein Informationsfreiheitsgesetz oder ein vergleichbares Gesetz haben. Dies sind derzeit die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Medieninformation: Informationsfreiheitsbeauftragte kritisieren Pläne der Bundesregierung zum Kahlschlag in der Informationsfreiheit

Informationsfreiheitsbeauftragte kritisieren Pläne der Bundesregierung zum Kahlschlag in der Informationsfreiheit


Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) lehnt die Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken, mit Nachdruck ab. Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe. Der noch zuvor im Koalitionsvertrag vereinbarte Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung wird dadurch jedenfalls nicht erreicht. Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns. Die Zeiten der Geheimnistuerei in Amtsstuben schienen überwunden. Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen ist es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Menschen massiv einzuschränken.


Nach den aktuellen Plänen des Koalitionsausschusses sollen die Hürden für den Zugang zu staatlichen Informationen auf Bundesebene deutlich erhöht werden. Nach den am 1. Juli 2026 veröffentlichten Beschlüssen soll der Auskunftsanspruch von einem berechtigten Interesse abhängen und auch nur dann zum Tragen kommen, wenn keine anderen Informationsrechte bestehen. Ferner sollen nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland Anträge stellen dürfen, die Deutsche oder Unionsbürger sind. Auch die Gebühren sollen steigen. Komplette Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung sollen pauschal vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen werden, statt wie bisher Risiken im Einzelfall zu prüfen.


Dass diese Planungen, wie vom Koalitionsausschuss angegeben, dazu beitragen, das Informationsfreiheitsgesetz für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen, erschließt sich der IFK nicht. Sie kann zudem weder erkennen, dass aktuelle Herausforderungen solche Einschränkungen auch nur ansatzweise rechtfertigen, noch teilt sie die Auffassung des Koalitionsausschusses, dass staatliche Resilienz durch eine derart umfassende und pauschale Geheimhaltung gestärkt wird. Die bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen sehen unter anderem einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor und ermöglichen es, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren. Es besteht daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen. Hier nutzt die Bundesregierung den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.

Besonders gravierend wäre die Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen durch das Erfordernis eines berechtigten Interesses. Dies käme einem Generalangriff auf die Informationsfreiheit gleich. Nicht mehr der Staat müsste die Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellerin oder der Antragsteller müsste das Informationsinteresse rechtfertigen. Dies wäre eine Rückkehr in die Zeit vor über zwanzig Jahren, als es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz gab und das Prinzip „verschlossenen Obrigkeitswissens" herrschte. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft als zusätzliche Bedingung für eine Antragstellung würde zudem der verfassungsrechtlich garantierte Charakter des Informationsfreiheitsgesetzes als Recht für jede und jeden abgeschafft. Der Verwaltung würden durch die umfassenden Einschränkungen zusätzliche umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden. Für jeden einzelnen Antrag müssten die Antragsberechtigung und das Informationsinteresse geprüft und jeder Bearbeitungsschritt für die nachfolgende Kostenerhebung dokumentiert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen. Soweit andere Informationsrechte Vorrang genießen sollen, könnten sich zudem beispielsweise Journalistinnen und Journalisten künftig nicht mehr auf das Informationsfreiheitsrecht berufen.

Ein voraussetzungsloses Recht auf Informationszugang stärkt das Vertrauen in Verwaltung und Regierung, fördert die politische Teilhabe und trägt zur Akzeptanz der freiheitlichen Demokratie bei. Die IFK fordert die Bundesregierung deshalb auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes so umzusetzen, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns nicht behindert, sondern erhöht werden. Moderne Transparenzgesetze in einigen Bundesländern können dafür als Vorbild dienen.

Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Monika Grethel: „Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Reform des Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Ziel einen „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger" zu schaffen, wird durch neue, zusätzliche Hürden bei der Geltendmachung des Informationszugangs nahezu ins Gegenteil verkehrt. Flankiert wird diese Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts durch den faktischen Ausschluss von Journalistinnen und Journalisten. Gerade in Zeiten, in denen politisches und behördliches Handeln zunehmend kritischer hinterfragt wird, trägt weniger Transparenz nicht zur Stärkung des Vertrauens in demokratische Entscheidungsprozesse bei."

Zum Hintergrund:

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Handreichungen / Orientierungshilfen

Praxishandreichung zur Ausgestaltung von öffentlichen TransparenzportalenTransparenzportale sind digitale Plattformen, auf denen öffentlich zugänglich Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Durch Bereitstellung und Auffindbarmachen von amtlichen Informationen wird die Informationsfreiheit hin zur Transparenz weiterentwickelt.pdf / 227 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-AkteZu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 398 KB
Prinzipien der Informationsfreiheit und Umsetzungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ Mit einem besonderen Fokus auf die E-Akte (kurze Checkliste)Zu „Informationsfreiheit by Design“ zählt die Gesamtheit technischer und organisatorischer Instrumente nach dem Stand der Technik, die der Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte nach den Informationsfreiheits-, Umweltinformations- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder dienen. Damit unterstützt „Informationsfreiheit by Design“ einerseits informationspflichtige Stellen bei der Erfüllung eines beantragten Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und der Nutzung digitaler Techniken kann die Verwaltung ihren Aufwand erheblich senken. Für Antragstellende wird andererseits der Informationszugang beschleunigt und erleichtert. Besonders mit einem gut geplanten E-Aktenverfahren kann der Informationszugang schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand und damit auch kostengünstiger erfolgen. Auch die proaktive Bereitstellung bzw. Veröffentlichung von Informationen entsprechend den jeweils geltenden Transparenzpflichten kann durch „Informationsfreiheit by Design“ erleichtert werden.pdf / 315 KB

Entschließungen der IFK

Entschließung der 49. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 26.11.2025 in ErfurtPrivat finanzierte Forschung an Hochschulen muss transparenter werden! Erfolgreiche Forschung braucht nicht nur exzellente Köpfe, sondern auch erheblichepdf / 185 KB
Entschließung der 48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 18.06.2025 in JenaProtokolle der öffentlichen Sitzungen der Kommunalparlamente offenlegen!pdf / 8 KB

Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenPflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz auch für Kommunen in Hessen und Sachsen!pdf / 97 KB
Entschließung der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in DresdenGleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!pdf / 91 KB

Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in Bonn 25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz! pdf / 120 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnKünstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!pdf / 213 KB
Entschließung der 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023 in BonnModerne Transparenzgesetze bundesweit – für eine lebendige Demokratie!pdf / 124 KB
Entschließung der 44. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 14. Juni 2023 in BerlinDie Demokratie braucht starke Medien – Bundespressegesetz jetzt einführen!pdf / 42 KB

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielSMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!pdf / 89 KB
Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022 in KielKeine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!pdf / 71 KB

Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 Tromsø-Konvention ratifizieren und einheitlichen Mindeststandard für den Zugang zu Informationen in ganz Deutschland schaffen! pdf / 9 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 3. November 2021 Umweltinformationen: Beratungs- und Kontrollkompetenz auch auf Landesbeauftragte für Informationsfreiheit übertragen! pdf / 8 KB
Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021 EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz zeitnah umsetzen! Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber umfassend und effektiv schützen! pdf / 106 KB

Protokolle der IFK

Einladungen / Tagesordnungen

Die Sitzungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland werden von dem Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten vorbereitet.

Zudem bietet dieser Arbeitskreis die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Probleme länderübergreifend auszutauschen.

Der Arbeitskreis tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Die Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich öffentlich und die Protokolle werden im Internet veröffentlicht.

Einladungen / Tagesordnungen (AKIF)

Protokolle (AKIF)