Veröffentlichung der Tätigkeitsberichte für die Bereiche Datenschutz (Berichtszeitraum 2022) und Informationsfreiheit (Berichtszeitraum 2021/2022)

Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Monika Grethel überreichte heute der Landtagspräsidentin Heike Becker und der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger den 31. Tätigkeitsbericht für den Bereich Datenschutz für das Jahr 2021 sowie den 8. Tätigkeitsbericht für den Bereich Informationsfreiheit für die Jahre 2021/2022. Im anschließenden Pressegespräch wurden beide Tätigkeitsberichte der Öffentlichkeit vorgestellt.

Zahlen und Fakten

Einem Rückgang der im Berichtszeitraum an das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland gerichteten Anliegen und Meldungen im Bereich des Datenschutzes steht eine Zunahme der ergriffenen aufsichtsrechtlichen Sanktionen gegenüber. Während die Anzahl an Beschwerden betroffener Personen (502) ähnlich hoch wie im vorherigen Berichtszeitraum (537) geblieben ist (Bericht 1.1), sind die Meldungen von Datenschutzverletzungen und Beratungsanfragen leicht bzw. signifikant zurückgegangen (Bericht 1.2 und 1.3). Neben 17 Verwarnungen und 16 Anordnungen wurden 1 Bußgeldbescheide erlassen (Bericht 1.4). Die Summe der verhängten Bußgelder stieg auf knapp 135.000,- Euro.

Erwartungen an den neuen Landtag und die Landesregierung

Nach der Landtagswahl im Jahr 2022 wurden die politischen Entscheidungsträger in den „Erwartungen an den neuen Landtag und die Landesregierung“ auf einen notwendigen Handlungsbedarf in den Bereichen Datenschutz, Digitalisierung und Informationsfreiheit aufmerksam gemacht (Kapitel 2). Unter anderem wurden dabei die Evaluierung und Fortentwicklung des maßgeblichen Landesrechts, die strukturelle Ausrichtung von Digitalisierungsprojekten an datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Diversifizierung der saarländischen IT-Landschaft durch Einsatz quelloffener Software und offener Standards als Maßnahmen empfohlen.

Ausgewählte Prüfungen

Die Ausgestaltung der polizeilichen Videoüberwachungsanlage im Umfeld der Johanneskirche in Saarbrücken stellte im Berichtszeitraum einen Prüfungsschwerpunkt dar (Bericht 3.1). Die Prüfung der am „Kriminalitätsschwerpunkt Johanneskirche“auf Grundlage des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei betriebenen Videoüberwachung umfasste dabei neben der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen insbesondere die eingesetzte technische Infrastruktur.

Justiz

Die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines „kleinen Waffenscheins“ steigt in den meisten Bundesländern kontinuierlich. Trotz bundesweit einheitlich geltender Zugangsvoraussetzungen im Waffengesetz wurde im Berichtszeitraum festgestellt, dass die saarländischen Waffenbehörden unterschiedlich ausgestaltete Antragsformulare verwendeten. Dadurch wurden im Rahmen der Beantragung teilweise weit mehr Informationen eingeholt, als dies waffenrechtlich erforderlich war (Bericht 4.2).

Sicherheit

Im Rahmen des bundesweiten Projekts „Polizei 20/20“ zur Modernisierung der deutschen IT-Landschaft der Polizei wurde die Etablierung eines Informationsverbunds zwischen den Landeskriminalämtern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie dem Landespolizeipräsidium des Saarlandes geplant. Das Projekt wurde von den zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden konzertiert begleitet, allerdings wurde die Zulässigkeit der Ausgestaltung des Informationssystems von den Projektverantwortlichen und Datenschutzaufsichtsbehörden letztlich unterschiedlich bewertet. Gegenüber den Landespolizeibehörden wurden formelle Warnungen ausgesprochen (Bericht 5.1).

Gesundheit und Soziales

Mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Personen vor COVID-19-Infektionen zu schützen, wurde vom Bundesgesetzgeber die einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt. Mit Wirkung vom 16. März 2022 galt für medizinische und pflegerische Einrichtungen die Pflicht, Mitarbeitende, die keinen Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis vorgelegen konnten, den Gesundheitsämtern zu melden. Diese im Infektionsschutzgesetz geregelte Meldepflicht und das vom saarländischen Gesundheitsministerium für die Einreichung der Meldungen geschaffene Webportal waren erwartungsgemäß Gegenstand einer Anzahl an Anfragen (Bericht 6.1).

Datenschutz im Bildungsbereich

Die COVID-19-Pandemie führte vor allem im Bildungsbereich zu einem erheblichen Digitalisierungsdruck. Auch die Notwendigkeit, schnelle Lösungen für dringliche Problemstellungen zu finden, entbindet Projektverantwortliche nicht von einer Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die im Saarländischen Datenschutzgesetz vorgesehene  verpflichtende Beteiligung der Datenschutzaufsichtsbehörde soll eine unvoreingenommene projektbegleitende Unterstützung bei der datenschutzkonformen Verfahrensentwicklung gewährleisten. Im Bildungssektor waren wiederholt Defizite bei der Berücksichtigung dieser Beteiligungspflicht festzustellen (Bericht 7.1). 

Beschäftigtendatenschutz und Wirtschaft

Der Einsatz von GPS-Trackingsystemen in Fahrzeugflotten (Bericht 8.1) und der Betrieb von Videoüberwachungsmaßnahmen (Bericht 9.4) sind seit Jahren Dauerbrenner im hiesigen Beschwerdeaufkommen.

Internet und Werbung

Die Möglichkeit, nachträglich einen Online-Account im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung anzulegen, setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen voraus, um einen unbefugten Datenzugriff durch Dritte auszuschließen (Bericht 10.1). Werbende Stellen müssen die Datenherkunft von für Werbezwecke verarbeiteten personenbezogenen Daten nachvollziehbar darlegen können (Berichte 10.4 und 10.5).   

Vereine und Parteien

Öffentliche Meinungswerbung durch Bürgerinitiativen im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse kann ihre Grenzen bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten von Mandatsträgerinnen und -trägern finden (Bericht 11.1).

Informationsfreiheit

Im Bereich der Informationsfreiheit ist eine Notwendigkeit der Fortentwicklung des seit 2006 unverändert geltenden Informationsfreiheitsgesetzes hin zu einem vollwertigen Transparenzgesetz herauszustellen (Vorwort). 

Für den Zugang zu Bebauungsplänen und Unterlagen in Bauleitplanverfahren gelten zumeist die Vorschriften des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes, mit der Folge, dass die Landesinformationsfreiheitsbeauftragte mangels gesetzlicher Kompetenzzuweisung für Bürgerinnen und Bürger keine Vermittlungsfunktion wahrnehmen kann (Berichte 1.1 und 1.8). Weder für die Protokolle und sonstigen Unterlagen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 noch die Terminkalender des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und -minister bestand ein Anspruch auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Berichte 1.3 und1.7). 

Die dargestellten und viele weitere Themen sind in den Tätigkeitsberichten abgebildet, welche unter https://datenschutz.saarland.de/ abgerufen werden können. 

Pressekontakt

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E-Mail: medien(at)datenschutz.saarland.de