Pressemitteilung Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) fordert klare Regelungen für Transparenz bei Wahlleitungen und Offenlegung von Protokollen öffentlicher Sitzungen der Kommunalparlamente vom 18.06.2025

 

Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) fordert klare Regelungen für Transparenz bei Wahlleitungen und Offenlegung von Protokollen öffentlicher Sitzungen der Kommunalparlamente

Erfurt, 18.06.2025

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat unter dem Vorsitz des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Tino Melzer, auf ihrer 48. Sitzung in Jena zwei wichtige Entschließungen gefasst. 

In ihrer Entschließung „Transparenz bei Wahlleitungen klar regeln!“1 fordert die IFK die Gesetzgeber des Bundes und der Länder auf, den Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze für Wahlleitungen klar zu regeln und weitestmöglich zu öffnen. Bestehende Unklarheiten sind zu beseitigen. Denn immer häufiger interessieren sich Bürgerinnen und Bürger für Informationen rund um die Durchführung von demokratischen Wahlen, z. B. für barrierefreie Wahllokale oder dafür, welche Software zur Auswertung der Wahl benutzt wurde. Nicht jede Wahlleitung sieht sich in der Praxis dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsrechts unterworfen. Diese Unklarheiten sind nach Auffassung der IFK zu beseitigen.

www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/info/Entschliessungen_IFK_ab_2023/Entschliessung_Wahlleiter_48._IFK.pdf

In ihrer zweiten Entschließung „Protokolle der öffentlichen Sitzungen der Kommunalparlamente offenlegen!“2 fordert die IFK Kommunalparlamente auf, ihre Niederschriften so weit wie möglich zu veröffentlichen. Sofern es hierzu noch der Änderungen von Landesgesetzen und/oder kommunaler Satzungen bedarf, ruft die IFK die zuständigen Parlamente auf, diese zeitnah umzusetzen. „Eine proaktive Bereitstellung von Protokollen öffentlicher Sitzungen der Kommunalparlamente wäre ein starkes Signal, um sich zeitgemäß aus einer zuverlässigen Quelle informieren zu können“, so ist Tino Melzer überzeugt. Abgerundet wurde die Sitzung mit einem sehr informativen Impulsvortrag über „Smart Leben in Jena“ von Frau Dorothea Prell, zuständige Beauftragte der Stadt Jena. Sie berichtete über den Stand und das Entwicklungspotential bürgerfreundlicher Informationsflüsse.

Mehr Transparenz brachte auch der Livestream der IFK-Sitzung, der erstmalig durch den TLfDI initiiert wurde. „Ich bin mit den Ergebnissen der 48. IFK sehr zufrieden und blicke optimistisch in die zweite Jahreshälfte als ihr Vorsitzender. Wir werden alles daransetzen, dass sich das Informationsfreiheitsrecht weiter in Richtung Transparenz entwickelt und nicht in der Versenkung verschwindet“ , bekräftigt Tino Melzer zum Abschluss der 48. IFK.

Über die IFK

Die IFK ist ein Gremium, das aus den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder besteht, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich über ein entsprechendes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz verfügen. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium noch nicht vertreten. Die IFK beschäftigt sich mit aktuellen Themen und Fragen rund um die Informationsfreiheit und fasst hierzu

https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/info/Entschliessungen_IFK_ab_2023/Entschliessung_Kommunalordnung_48._IFK.pdf

Entschließungen, die einen einheitlichen Standpunkt zu aktuellen Themen der Informationsfreiheit aufzeigen. Die IFK tagt zweimal jährlich öffentlich unter wechselndem Vorsitz. Unter www.tlfdi.de/informationsfreiheit/ifk/konferenz/entschliessungen/ sind die Entschließungen, Positionspapiere und Protokolle der IFK veröffentlicht.

Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz

und die Informationsfreiheit

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