Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24.09.2026

3. Zwischenkonferenz 2026 am 23. September 2026:
Orientierungshilfe zu Videoüberwachung in Fitnessstudios
Datenschutzrecht gilt auch für Smart Glasses
Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und

der Länder (DSK) hat auf ihrer 3. Zwischenkonferenz am 23. September 2026 eine

Orientierungshilfe zu Videoüberwachung in Fitnessstudios verabschiedet. Die

Handreichung legt einheitliche Bewertungsmaßstäbe fest und soll verantwortliche

Betreiber_innen unterstützen, Videoüberwachung datenschutzkonform einzusetzen.

Beleuchtet werden die verschiedenen Bereiche wie z.B. der Eingangsbereich, die

Trainingsflächen, Erholungsbereiche sowie mögliche Zwecke, denen die

Videoüberwachung dienen könnte. Die Thematik ist regelmäßig Gegenstand von

Beschwerden und hat insbesondere aufgrund der Zunahme von (teilweise)

personallosen Studios und dem damit einhergehenden vermehrten Einsatz von

Videoüberwachungsanlagen an Bedeutung gewonnen. Im Anschluss an die

Veröffentlichung der Orientierungshilfe wird die DSK nun ein öffentliches

Konsultationsverfahren einleiten und die Gelegenheit bieten, Stellungnahmen

abzugeben. Auf Grundlage der Rückmeldungen wird die DSK im Anschlussüber

Anpassungs-, Ergänzungs- und Fortentwicklungserfordernisse beraten.

Datenschutz bei Smart Glasses

Ebenfalls hat sich die DSK über sogenannte Smart Glasses ausgetauscht und den

Prüfbericht des Hamburgischen Beauftragten zustimmend zur Kenntnis genommen.

Verantwortlich für Aufnahmen sind die Träger_innen der Brillen. Mit Geräten, die

kaum von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden sind, und die besonders auf den

Nahbereich eines Gegenübers zielen können, ist das Risiko deutlich erhöht, dass

Aufnahmen von Betroffenen unbemerkt erfolgen. Hinweise eines aktiven Geräts, wie

eine leuchtende LED bei laufenden Aufnahmen, sind für Betroffene häufig nur schwer

erkennbar.

Für die Aufzeichnung und Weiterverarbeitung von Bildern und Videos von Personen

abseits der Haushaltsausnahme – also der Verarbeitung ausschließlich für

persönliche oder familiäre Tätigkeiten – gelten die Pflichten der Datenschutz-

Grundverordnung. Dies gilt auch für Privatpersonen, die Daten Dritter außerhalb

ihres familiären Umfelds erfassen oder für andere außerhalb dieses Umfelds zur

Verfügung stellen.

Die informierte Einwilligung kann neben dem berechtigten Interesse eine

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sein. Die Nutzenden der Brille müssen die

Betroffenen dafür bereits im Vorfeld informieren, wozu auch ihre Kontaktdaten und

die Zwecke der Datenverarbeitung gehören. Eine „Hinweis-LED“ genügt hierfür nicht.

Für ein etwaiges KI-Training mit den Daten Dritter fehlt in der Regel eine

Rechtsgrundlage. Nicht zulässig wäre auch eine KI-gestützte Gesichtserkennung im

öffentlichen Raum.

Grundsätzlich können technische Tools wie Smart Glasses beispielsweise blinde

Menschen in ihrem Alltag unterstützen. Auch können solche Brillen in anderen

Konstellationen nützlich sein, etwa wenn man bei der Arbeit beide Hände frei haben

will und sich gleichzeitig über die Brille „navigieren“ lässt.

Den Nutzenden muss jedoch auch bewusst sein, dass nicht alles, was technisch mit

den Smart Glasses möglich ist, auch rechtlich zulässig ist.

Die Nutzung von Smart Glasses kann mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden

sein: Heimliches Filmen und Fotografieren sowie insbesondere das Veröffentlichen

solcher Aufnahmen im Internet können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zu Recht, denn der Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten

derer, die gefilmt werden, ist enorm. Die Aufsichtsbehörden der Länder stehen hier

als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Die Datenschützer_innen appellieren an die Inhaber_innen des Hausrechts von

Einrichtungen, sich bewusst mit neuen Technologien und ihren Möglichkeiten

auseinanderzusetzen und im Bedarfsfall auch Grenzen für deren Einsatz zu ziehen.

Nicht zuletzt sollten die Hersteller solcher Geräte die Prinzipien des Datenschutzes

durch Technikgestaltung beachten und Geräte so gestalten, dass ihre Nutzenden

datenschutzrechtliche Anforderungen auch tatsächlich umsetzen können.

Die DSK weist darauf hin, dass die Nutzung von Smart Glasses ein

gesellschaftspolitisches Thema ist, mit dem sich auch der deutsche oder europäische

Gesetzgeber befassen sollte. Ein angemessener Interessenausgleich insbesondere

im öffentlichen Raum ist notwendig.

Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten

Die DSK hat die Entschließung „Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen

gestalten“gefasst. Die DSK weist darin darauf hin, dass die für eine freiheitliche

Demokratie entscheidende Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt

bleiben muss. Der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, die

Sicherheitspakete des Bundes für Polizei und Zollverwaltung sowie ähnliche

Vorhaben der Länder enthalten Ausweitungen der Eingriffsbefugnisse u.a. der

Polizeibehörden, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des

Bundesnachrichtendienstes mit großer Streubreite. Sie können unterschiedslos jede

und jeden treffen, völlig unabhängig davon, ob die Person mit ihrem Verhalten einen

Anlass dafür gegeben hat. Die DSK fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern

auf, die Pläne nochmals zu überdenken sowie bestehende Gesetze zu überprüfen.

Dialoggruppe wird fortgeführt

Als ein weiteres Thema diskutierte die DSK über die im Jahr 2024 eingerichtete

Dialoggruppe und entschied, das bewährte Format fortzuführen. Die Dialoggruppe

organisiert zur Förderung des Austauschs Dialogtreffen mit bundesweit agierenden

Organisationen, die einen besonderen Bezug zu Datenschutz und den Aufgaben und

Tätigkeiten der DSK aufweisen und es dadurch eine Vielzahl von Themen geben

kann, über die ein Austausch möglich ist. Den Vorsitz der Dialoggruppe hat die

Landesbeauftragte aus Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen:

Orientierungshilfe zur Videoüberwachung in Fitnessstudios

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI):

Abschlussbericht zur technischen und datenschutzrechtlichen Untersuchung der

Ray-Ban Meta AI Glasses