DSK veröffentlicht neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
Die DSK hat eine neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen verabschiedet. Die Orientierungshilfe wurde auf der Homepage der DSK veröffentlicht.
Täglich greift die Videoüberwachung in Rechte und Freiheiten von Personen ein, ohne dass die Mehrzahl dafür einen Anlass gegeben hat. Mit großer Streubreite wird aufgezeichnet, zu welcher Uhrzeit, an welchem Tag, in welchem Zustand, mit welchem Erscheinungsbild, wie lange und an welchem Ort sich Betroffene aufhalten, wie sie diesen Bereich nutzen, wie sie sich dort verhalten und ob sie allein oder in Begleitung sind. Bereits eine einfache Überwachungsanlage verarbeitet in erheblichem Umfang personenbezogene Da-ten, ohne dass der Großteil der erfassten Informationen für Überwachende je eine Rolle spielt.
Das Risiko, dass damit die Rechte von Betroffenen verletzt werden, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Grund dafür sind die geringen Anschaffungskosten und die verbesserte Qualität der Technik. Moderne Kameras zeigen Bilder in höchster Auflö-sung. In Echtzeit können diese in der ganzen Welt eingesehen und fast unbegrenzt gespeichert werden. Mehr als ein Smartphone oder Tablet braucht es dafür oft nicht. Dabei werden Kameras nicht nur zur Sicherheit eingesetzt. Kameras erfassen und verarbeiten Daten von Personen, um personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten. Softwaregesteuerte Videotechnik vermisst in der Öffentlichkeit Ge-sichtszüge und Gefühlsregungen von Personen oder verfolgt das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten von Kunden. Die erfassten Informationen werden in Sekundenbruchteilen ausgewertet und vervielfältigt. Betroffene haben kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfahren selten, was mit den Aufnahmen geschieht.
Die Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ wurde grundle-gend überarbeitet und an die rechtlichen Rahmenbedingungen der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Dabei wurden die Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte, Version 2.0, angenommen am 29. Januar 2020, berücksichtigt. Neu hinzugekommen sind die Abschnitte zur Videoüberwachung in der Nachbarschaft und zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Tür- und Klingelkameras, Drohnen und Wildkameras sowie Dashcams.
Mit der Orientierungshilfe erhalten Betroffene und Verantwortliche Informationen über die Voraussetzungen für eine datenschutzgerechte Videoüberwachung in unterschiedlichen Lebensbereichen. Im Anhang finden sich Muster für Hinweisschilder, die es den Verant-wortlichen erleichtern, den Transparenzpflichten gem. Art. 12 ff. DS-GVO nachzukommen. Darüber hinaus wird eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfungspunkten im Vorfeld einer Videoüberwachung bereitgestellt.