Informationsfreiheitsbeauftragte: Transparenz nicht unter Generalverdacht stellen
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) warnt vor politischen Kurzschlüssen, die Angriffe auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) als Vorwand nutzen, um die Informationsfreiheit pauschal als Sicherheitsrisiko zu brandmarken und auszuhöhlen.
Zweifellos kann und sollte der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung ein Anlass sein, mit dem „KRITIS-Dachgesetz“ den Schutz der Infrastruktur in Deutschland auszubauen und das Land resilienter aufzustellen. Dazu kann im Einzelfall auch eine kritische Sicht auf die Veröffentlichung von Informationen beitragen, wie dies eine aktuelle Entschließung des Deutschen Bundestages fordert. Dagmar Hartge, die den diesjährigen Vorsitz in der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland innehat, kritisiert in diesem Zusammenhang aber die oft verkürzten und pauschal artikulierten politischen Forderungen nach Einschnitten in demokratisch legitime Informationsrechte:
Der Zugang zu Informationen in einer freien, demokratischen Gesellschaft muss weiterhin die Regel bleiben, von der nur in tatsächlich erforderlichem Maße abgewichen werden sollte. Die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze in Deutschland berücksichtigen jedenfalls den Schutz der öffentlichen Sicherheit und damit der kritischen Infrastrukturen schon jetzt in ausreichender Weise. Auch in Zeiten einer sich ändernden Gefahreneinschätzung bleiben diese Vorschriften geeignet, um öffentliche Sicherheit und Transparenz im konkreten Fall in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Diese Abwägung und der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen wären erheblich gestört, wenn die Geheimhaltung künftig zum Regelfall und somit pauschal bevorzugt würde.
Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist durch eine umsichtige, den Sicherheitsinteressen Rechnung tragende Veröffentlichungspraxis im Rahmen der bestehenden allgemeinen Informations- und Transparenzgesetze bereits gewährleistet. Soweit es um die Überprüfung fachspezifischer Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Einrichtungen geht, sollte auch dies vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Veröffentlichungsgründe und einem ehrlichen Blick auf die tatsächliche Gefahrenlage erfolgen. Transparenzeinschränkungen dürfen nicht aus politischem Aktionismus
vorgenommen werden, sondern müssen stets sachlich begründbar sein.
Transparenz auf dem Gebiet der Infrastruktur ist kein Selbstzweck, sondern erfüllt wichtige Aufgaben, die gerade in Krisenzeiten an Bedeutung gewinnen. Der notwendige Aufbau resilienter Strukturen sollte im Vordergrund stehen. Öffentlich zugängliche Daten können dazu vielfach sogar beitragen.
Zum Hintergrund
Eine Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. Januar 2026 zum KRITIS-Dachgesetz sieht vor, „die Transparenz- und Informationspflichten für kritische Infrastrukturen notwendigerweise zu überprüfen, anzupassen und zu beschränken." Das Parlament fordert die Bundesregierung zudem auf, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen." Auch auf europäischer Ebene soll darauf hingewirkt werden, Veröffentlichungspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen zu reduzieren. Bereits der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. Januar 2026 stellt fest: „Wir benötigen einen Paradigmenwechsel: Weg von einer weitgehenden Transparenz in ausgewählten Bereichen der kritischen Infrastruktur hin zu einem Vorrang der Resilienz." Eine entsprechende Gesetzinitiative soll umgehend auf den Weg gebracht werden.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.
Verantwortlich: Sven Müller, Tel. 033203 356-0
Kleinmachnow, 3. Februar 2026