Presseinformation der IFK vom 11.03.2026

Informationsfreiheitsbeauftragte fordern Stärkung demokratischer Teilhaberechte

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) appelliert in ihrer Entschließung vom 11. März 2026 an Regierungen und Parlamente in Deutschland, das voraussetzungslose Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit zu einem modernen Transparenz-recht weiterzuentwickeln. Anlass sind aktuelle Gesetzentwürfe u. a. in Berlin, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, die zum Teil massive Einschränkungen des Rechts auf Informationszugang beinhalten. Dagmar Hartge, diesjährige Vorsitzende der IFK, betont:

„Für eine funktionierende Demokratie ist gesellschaftliches Engagement entscheidend. 

Politisch mitgestalten kann aber nur, wer über relevante Informationen verfügt. Deshalb ist eine Ausweitung staatlicher Transparenz das Zeichen der Zeit, nicht ihre Einschränkung.“

Weniger Informationsfreiheit führt nicht, wie behauptet, zu Bürokratieabbau und Einsparungen, sondern zu einem Verlust an staatlicher Transparenz sowie demokratischer Teilhabe. Der Schutz kritischer Infrastruktur kann bereits durch die bestehende Gesetzeslage adressiert werden.

Zum Hintergrund

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ist ein Zusammenschluss derBeauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen ein Informationsfreiheits-, Informationszugangs- oder Transparenzgesetz besteht. Ihr Ziel ist es, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die Beauftragten verständigen sich auf gemeinsame Positionen in Fragen der Informationsfreiheit. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. DieKonferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.

Anlage

Entschließung „Mehr Informationsfreiheit stärkt demokratische Teilhabe!“ der IFK vom 11. März

Verantwortlich: Sven Müller, Tel. 033203 356-0