Eine effektive und unabhängige Datenschutzaufsicht sicherstellen!

Am heutigen Donnerstag werden im saarländischen Landtag die Expertenanhörungen zum neuen saarländischen Polizeidatenverarbeitungsgesetz fortgesetzt. Mit dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf wird unter anderem das Ziel verfolgt, die polizeiliche Datenverarbeitung an europäische Datenschutzstandards und -vorgaben sowie verfassungsrechtliche Anforderungen anzupassen.

Insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben ist der Gesetzgebungsprozess erkennbar von einem gewissen Zeitdruck geprägt, da die dem Entwurf zugrundeliegende Richtlinie (EU) 2016/680 ursprünglich schon bis zum 6. Mai 2018 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Da dies bislang nicht erfolgt ist, hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Im Hinblick auf den bisher vorliegenden Entwurfstext entsteht der Eindruck, dass die angesichts des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gebotene Eile im Gesetzgebungsverfahren auch zum Anlass genommen werden soll, wesentliche Aufsichtsbefugnisse der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) gegenüber den saarländischen Polizeibehörden einzuschränken.

Neben einer erheblichen Anzahl an grundsätzlichen Kritikpunkten an dem Gesetzentwurf (siehe dazu auch die Schwerpunkte der Stellungnahme der LfDI im Rahmen der parlamentarischen Anhörung), ist es befremdlich, dass gerade bei besonders gravierenden datenschutzrechtlichen Verstößen eine aufsichtsbehördliche Maßnahme gegenüber einer Polizeivollzugsbehörde vom Einverständnis des Innenministeriums abhängig sein soll. Ein derartiges Prozedere verletzt die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde und ist auch mit den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 nicht vereinbar, da mit dem ministeriellen Zustimmungsvorbehalt die Gefahr der Beschränkung des aufsichtsbehördlichen Maßnahmenkatalogs einhergeht und das Vorgehen der Polizei somit auch einer gerichtlichen Kontrolle entzogen werden kann.

„Ein effektiver Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei der Datenverarbeitung durch die saarländische Polizei ist letztlich nur dann gewährleistet, wenn auch eine objektive externe Kontrolle der polizeilichen Arbeit stattfinden kann. Das Innenministerium gerade bei gravierenden Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben um Erlaubnis zur Wahrnehmung aufsichtsbehördlicher Befugnisse bitten zu müssen, steht in einem unauflösbaren Widerspruch zum Konzept einer unabhängigen Aufsicht. Der saarländische Gesetzgeber darf sich der verfassungs- und datenschutzrechtlichen Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf nicht verschließen und muss im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass eine unbeeinflusste datenschutzrechtliche Kontrolle der Polizeibehörden möglich bleibt.“, fordert die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Monika Grethel.

 

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