Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 4. Mai 2022

Datenschutzkonferenz fordert Beschäftigtendatenschutzgesetz

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat heute ihre Forderung nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz veröffentlicht. In ihrer Entschließung weisen die Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass die sich dynamisch entwickelnde Digitalisierung zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt führt, die neue Möglichkeiten von Verhaltens- und Leistungskontrollen ermöglichen. Deshalb sind aus ihrer Sicht weitergehende gesetzliche Regelungen, wie auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigt, not-wendig und überfällig. 
Dazu der Vorsitzende der DSK, Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): "Die gegenwärtigen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz reichen bei Weitem nicht aus. Der Gesetzgeber muss ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen." 
Zu den wesentlichen Inhalten führt BfDI Kelber aus: "Wichtig sind Regelungen zum Einsatz algorithmischer Systeme - dazu gehört auch die Künstliche Intelligenz - im Beschäftigungskontext. Die Beschäftigten sowie Bewerberinnen und Bewerber sind wegen ihres Abhängigkeitsverhältnisses besonders schutzbedürftig. Damit diesem Schutzbedürfnis Rechnung getragen wird und zugleich alle Beteiligten von den Chancen des KI-Einsatzes profitieren können, sind gesetzliche Regelungen unabdingbar." 

Die DSK stellt in ihrer Entschließung Kernbereiche dar, in denen gesetzliche Rege-lungen geschaffen werden müssen. Besonders einen Bereich hebt der Vorsitzende der DSK, Professor Ulrich Kelber, hervor: "Von zentraler Bedeutung sind gesetzliche Regelungen zu Datenverarbeitungen in der Bewerbungsphase. Bislang fehlen spezifische gesetzliche Regelungen. Das führt zu wenig Rechtssicherheit, beispielsweise in Bereichen wie dem Fragerecht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei Daten-erhebungen über die Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken, bei Dritten oder beim so genannten Active Sourcing."
Unter Active Sourcing werden Methoden verstanden, mit denen Unternehmen Kandidaten für zu besetzende Stellen identifizieren und kontaktieren.

Der Text der Entschließung ist auf der Homepage des BfDI veröffentlicht:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/DSKEntschliessungen/DSK_20220429-Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Weitere Informationen zur Datenschutzkonferenz:
www.datenschutzkonferenz-online.de

Kontakt: 
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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