Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 15. März 2021

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat folgenden Beschluss gefasst: „Energieversorgerpool“ darf nicht zu gläsernen Verbraucher*innen führen – Stand: 15.03.2021