Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat folgenden Beschluss gefasst: „Energieversorgerpool“ darf nicht zu gläsernen Verbraucher*innen führen – Stand: 15.03.2021
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat folgenden Beschluss gefasst: „Energieversorgerpool“ darf nicht zu gläsernen Verbraucher*innen führen – Stand: 15.03.2021
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