Pressemitteilung: Veröffentlichung des 28. Tätigkeitsberichts der saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Monika Grethel überreichte heute dem Präsidenten des Landtags Stephan Toscani und dem Ministerpräsidenten Tobias Hans den 28. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland für das Jahr 2019. In einem anschließenden Pressegespräch wurde der Tätigkeitsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Angesichts der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird nunmehr jährlich – statt wie bisher im zweijährigen Turnus –  über die Tätigkeit des Unabhängigen Datenschutzzent-rums Saarland berichtet. Neben der durch die Verkürzung des Berichtszeitraums bedingten inhaltlichen Neugestaltung durch Fokussierung auf datenschutzrechtliche Kernthemen und Auslegungsfragen, erscheint der Tätigkeitsbericht auch in einem neuen Layout.

Nach der Phase teils hektischer Anpassungs- und Umsetzungsanstrengungen der datenverarbeitenden Stellen unmittelbar nach Geltungsbeginn der DSGVO, war der zurückliegende Berichtszeitraum zunehmend von Konsolidierungsbemühungen geprägt; die Regelungen des europäischen Datenschutzrechts haben zwar bei der weit überwiegenden Zahl der Behörden und Unternehmen mittlerweile Berücksichtigung gefunden, allerdings besteht nach wie vor Bedarf zur Feinjustierung im Hinblick auf spezifische Fragestellungen, aber auch bei der Auslegung grundsätzlicher Vorgaben.

So bereiten beispielsweise die Betroffenenrechte, speziell im Hinblick auf den Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO, und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO den datenverarbeitenden Stellen erhebliche Schwierigkeiten (Kapitel 4.1 und 4.2). Gleiches gilt für die datenschutzrechtliche Einordnung von kooperativen Datenverarbeitungsprozessen, an denen zwei oder mehr Akteure beteiligt sind (Kapitel 4.3). Weiterhin problembehaftet bleibt die Einbindung von Social Media- und Messenger-Diensten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder der Kundenkommunikation durch private wie auch öffentliche Stellen (Kapitel 4.7 und 4.8); so kann beispielsweise ein Messenger-Dienst unter spezifischen Bedingungen auch von einer Kommune zur Kommunikation mit dem Bürger eingesetzt werden (Kapitel 4.12). Große Unsicherheit herrscht auch hinsichtlich des Umgangs mit Bildaufnahmen in Schulen und Kindergärten (Kapitel 4.17). Diese und eine Vielzahl weiterer Einzelthemen, wie beispielsweise der Einsatz von Analysediensten auf Webseiten, der Lichtbildabgleich in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder die Live-Übertragung von Ratssitzungen über das Internet, sind im Tätigkeitsbericht abgebildet.   

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